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Verordnung zur Qualitätssicherung von schulexternen Sexualpädagogik‑Angeboten
Verordnung vom 14.02.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung richtet eine Geschäftsstelle ein, die schulexterne Angebote im Bereich Sexualpädagogik qualitativ bewertet und unterstützt. Ein fünfköpfiges Board legt Verfahren fest und überwacht die Umsetzung.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/14/2023XXVII
Gesundheit
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Eine Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten im Bereich Sexualpädagogik wird beim Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingerichtet.
  • Die Geschäftsstelle unterstützt Schulen und Schulbehörden bei der Bewertung von externen Lernangeboten, sammelt Meldungen, führt wissenschaftliche Gutachten durch und wertet Feedback aus.
  • Ein Board aus fünf Experten sorgt für die fachliche Qualität der Geschäftsstelle, legt Verfahren fest und berichtet jährlich an das Ministerium.
  • Das Board beschließt mit einfacher Mehrheit eine Geschäftsordnung, die u. a. festlegt, dass für jede Begutachtung zwei Gutachter*innen gemeinsam ein Gutachten erstellen.
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Polaschek Martin, Dr.

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