<!--[0-->Verordnung über die sichere Lagerung brennbarer Flüssigkeiten (VbF 2023)<!--]-->
Verordnung über die sichere Lagerung brennbarer Flüssigkeiten (VbF 2023)
Verordnung vom 14.02.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung VbF 2023 legt ab dem 01.03.2023 verbindliche Sicherheits‑ und technischen Vorgaben für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Betrieben, Eisenbahnanlagen und Tankstellen fest.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft2/14/2023XXVII
Umwelt
Energie
Arbeitrecht
Arbeitsschutz
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in allen gewerblichen Anlagen, Eisenbahnanlagen und bereits genehmigten Rohrleitungsanlagen und tritt am 01.03.2023 in Kraft.
  • Brennbare Flüssigkeiten werden in vier Gefahrenkategorien (1‑4) eingeteilt, wobei Kategorie 1 Flüssigkeiten mit Flammpunkt < 23 °C und Siedebeginn ≤ 35 °C umfasst.
  • Behälter und Rohrleitungen müssen dicht, druckbeständig und mit Leckanzeigesystemen ausgestattet sein; bei Undichtigkeit sind sie sofort stillzulegen.
  • Für oberirdische Lagerungen sind Schutzstreifen von 5 m bis 30 m Breite je nach Lagermenge vorgeschrieben; in diesen Zonen darf nichts gelagert werden, das Brände fördern könnte.
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr.

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.