Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass auf zwei definierten Abschnitten der A 22 Donauufer‑Autobahn im Bereich der A 221 Nordbrücke die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildgebender Technik gemessen wird. Beginn und Ende der Messstrecken werden öffentlich angekündigt.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2/21/2023XXVII
Verkehr
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zwei Messstrecken auf der A 22: von km 0,00 bis km 0,63 zwischen dem Knoten Floridsdorf und von km 0,62 bis km 0,02 (Rampe A 22 R57) am Knoten Nordbrücke.
- Beginn und Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, sodass Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind.
- Die Rechtsgrundlage ist § 98a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO), zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt I Nr. 122/2022.
- Ziel der Messstrecken ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch bessere Kontrolle der Tempolimits.
Dokumente (PDFs)
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