eHealth‑Novelle 2023: Pflicht zur Erfassung von COVID‑19, Influenza, Affenpocken‑ und HPV‑Impfungen
Verordnung vom 24.02.2023Zusammenfassung
Die Novelle ergänzt die eHealth‑Verordnung und verpflichtet Anbieter, COVID‑19‑, Influenza‑, Affenpocken‑ und HPV‑Impfungen im zentralen Impfregister zu erfassen. Die Regelung gilt seit dem 1. März 2023.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/24/2023XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Gesundheitsdiensteanbieter müssen ab dem Inkrafttreten der Novelle Angaben zu COVID‑19, Influenza, Affenpocken und HPV‑Impfungen im zentralen Impfregister speichern.
- Für andere Impfungen dürfen die Anbieter Daten im Impfregister freiwillig hinterlegen.
- Die im Impfregister gespeicherten Daten dürfen nur für die in § 24d Abs. 2 GTelG genannten Zwecke verarbeitet werden.
- Der neu eingefügte Absatz 5 in § 5 legt fest, dass die Änderungen der Verordnung am 1. März 2023 in Kraft treten.
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