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Novelle 2023 zur Geflügelpest‑Verordnung: Schwellenwert‑Senkung & Risikogebiete
Verordnung vom 09.01.2023

Zusammenfassung

Die Novelle senkt die Meldeschwelle für Geflügel auf 50 Tiere, fügt einen neuen Absatz zu § 62 hinzu und legt Gebiete mit hohem Risiko für Geflügelpest fest. Die Regelungen gelten ab dem Tag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/9/2023XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 09.01.2023
  • Die Schwellenzahl für die Meldung von Geflügelbeständen wird von 350 auf 50 Tiere gesenkt.
  • Ein neuer Absatz (9) wird zu § 62 der Verordnung hinzugefügt, um weitere Regelungen festzulegen.
  • Eine neue Anlage definiert Gebiete mit stark erhöhtem Risiko für die Ausbreitung der Geflügelpest.
  • Die Änderungen gelten ab dem Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt (voraussichtlich 2023‑01‑09).
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Rauch Johannes

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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