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Änderung der Universitätsberechtigungsverordnung – Anpassung der Studienrichtungen
Verordnung vom 15.03.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023 passt die zulässigen Studienrichtungen an österreichischen Universitäten an: Sie streicht mehrere alte Fachbereiche und fügt neue, zukunftsorientierte Studienrichtungen hinzu. Die Änderungen treten zum Studienjahr 2022/23 bzw. am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung3/15/2023XXVII
Bildung
Hochschulwesen
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung streicht die Studienrichtungen Bergwesen, Metallurgie, Industrielle Umweltschutz‑ und Verfahrenstechnik, Kunststofftechnik, Werkstoffwissenschaft und Industrielle Energietechnik aus der zulässigen Liste.
  • Weiterhin werden die Studienrichtungen Angewandte Geowissenschaften, Petroleum Engineering und Industrielogistik aus der Liste entfernt.
  • Fünf neue Studienrichtungen – Energietechnik, Materialwissenschaft und Werkstofftechnologie, Metallurgie und Metallkreisläufe, Rohstoffingenieurwesen sowie Umwelt‑ und Klimaschutztechnik – werden in die Tabelle eingefügt.
  • Ein neuer Absatz (12) wird zu § 10 der Verordnung hinzugefügt, in dem die Inkrafttretungsdaten der geänderten Bestimmungen festgelegt sind.
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Polaschek Martin, Dr.

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