Zusammenfassung
Die Verordnung verpflichtet Betreiber von Gemeinschaftsverpflegung, die Herkunft von Fleisch, Milch, Eiern, Fisch und Gemüse in ihren Speisen offenzulegen und diese Informationen gut sichtbar zu präsentieren.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/16/2023XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung soll Verbraucher*innen über die Herkunft von Zutaten in Speisen informieren.
- Gilt für Betreiber von Großküchen und Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung, die regelmäßig größere Personengruppen mit Speisen versorgen.
- Betreiber müssen bei Fleisch, Milchprodukten, Eiern, Fisch und Obst/Gemüse die Herkunft offenlegen.
- Die Herkunftsinformation muss deutlich lesbar über Aushang, Speisekarte oder andere schriftliche Form bereitgestellt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.