Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Kraftfahrzeugverleihunternehmungen
Verordnung vom 21.03.2023Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein einheitliches Lehrlingsgehalt sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse für Auszubildende in Kraftfahrzeugverleihbetrieben fest; sie tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft3/21/2023XXVII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und betrifft Unternehmen, die Kraftfahrzeuge ohne Fahrer vermieten.
- Das monatliche Lehrlingsgehalt beträgt 647,60 € im 1. Lehrjahr, 925,20 € im 2. Lehrjahr und 1 295,30 € im 3. Lehrjahr.
- Alle Lehrlinge erhalten am 1. Juni einen Urlaubszuschuss in Höhe eines vollen Monatsgehalts; Austritte im Jahr führen zu einem anteiligen Betrag.
- Eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts wird bis spätestens 1. Dezember ausbezahlt; Austritte erhalten den anteiligen Betrag.
Dokumente (PDFs)
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