<!--[0-->Änderung der Abgeltungsverordnung Bildungsdokumentation 2023<!--]-->
Änderung der Abgeltungsverordnung Bildungsdokumentation 2023
Verordnung vom 22.03.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Abgeltungsverordnung Bildungsdokumentation, legt neue Geldbeträge für 2022 / 2023 fest und definiert Einmalzahlungen für IT‑Entwicklungen. Alle Änderungen gelten ab dem 22. März 2023.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung3/22/2023XXVII
Bildung
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Ein Komma wird nach der Formulierung „§ 8 Abs. 4 und 5“ eingefügt und ein Hinweis auf § 15 Abs. 3 ergänzt.
  • Für das Kalenderjahr 2022 wird ein Betrag von 728 383 Euro festgelegt, für das Kalenderjahr 2023 ein Betrag von 852 777 Euro.
  • Einmalige Zahlungen für die Programmierung: 97 818 Euro (2021), 66 638 Euro (2022) und 62 104 Euro (2023).
  • Für das Kalenderjahr 2022 wird ein Betrag von 674 972 Euro am 1. Juli 2022 sowie ein zusätzlicher Betrag von 53 411 Euro zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Image of politician Polaschek Martin, Dr.

Polaschek Martin, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.