Zusammenfassung
Die Verordnung von 2023 ändert die Regeln zur Erhebung von Preisindizes für Importe: Sie führt elektronische Formulare ein, erlaubt bei fehlender Technik Papierformulare und aktualisiert mehrere EU‑Verweisungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft3/24/2023XXVII
Statistik
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss künftig die Erhebungsformulare elektronisch zur Verfügung stellen, wenn die Unternehmen dafür technisch gerüstet sind.
- Unternehmen ohne geeignete Technik können innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantragen, die Formulare in Papierform kostenlos zu erhalten.
- Mehrere Verweise auf EU‑Verordnungen werden von ÖCPA 2008 auf ÖCPA 2015 aktualisiert, um die aktuelle EU‑Statistikrahmen zu berücksichtigen.
- Der Verweis auf § 25 des Bundesstatistikgesetzes wird zu § 25a geändert, um neue statistische Vorgaben zu integrieren.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.