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Änderung der Import‑Preisindex‑Verordnung 2023
Verordnung vom 24.03.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2023 ändert die Regeln zur Erhebung von Preisindizes für Importe: Sie führt elektronische Formulare ein, erlaubt bei fehlender Technik Papierformulare und aktualisiert mehrere EU‑Verweisungen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft3/24/2023XXVII
Statistik
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss künftig die Erhebungsformulare elektronisch zur Verfügung stellen, wenn die Unternehmen dafür technisch gerüstet sind.
  • Unternehmen ohne geeignete Technik können innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantragen, die Formulare in Papierform kostenlos zu erhalten.
  • Mehrere Verweise auf EU‑Verordnungen werden von ÖCPA 2008 auf ÖCPA 2015 aktualisiert, um die aktuelle EU‑Statistikrahmen zu berücksichtigen.
  • Der Verweis auf § 25 des Bundesstatistikgesetzes wird zu § 25a geändert, um neue statistische Vorgaben zu integrieren.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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