Zusammenfassung
Die Biomasseenergie‑Nachhaltigkeitsverordnung legt verbindliche Nachhaltigkeits‑ und Treibhausgasminderungsquoten für Biomasse‑ und Biogas‑Anlagen fest, verlangt ein Massenbilanzsystem und die Nutzung anerkannter Zertifizierungsstellen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/3/2023XXVII
Umwelt
Energie
Wirtschaft
Klimaschutz
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf dem Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetz und dem Emissionszertifikategesetz, um verbindliche Nachhaltigkeits‑ und Emissionsminderungsquoten für Biomasseanlagen festzulegen.
- Anlagen, die vor dem 5. Oktober 2015 in Betrieb gingen, müssen mindestens 50 % ihrer Treibhausgase einsparen; für Anlagen ab 2021 steigt die Mindestquote auf 65 % bzw. 80 %.
- Betreiber müssen ein Massenbilanzsystem einsetzen, das Lieferungen von Rohstoffen und deren Nachhaltigkeitseigenschaften exakt nachverfolgt.
- Zur Nachweisführung müssen Betreiber an einem von der EU anerkannten Zertifizierungssystem teilnehmen, das von zertifizierten Stellen geprüft wird.
Dokumente (PDFs)
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