Novelle der AEVs für Zucker, Stärke, Düngemittel, Deponien, Labore & Medizin
Verordnung vom 03.04.2023Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 ändert mehrere Abwasser‑Emissionsverordnungen (AEV) für Zucker‑, Stärke‑, Düngemittel‑, Deponie‑, Labor‑ und Medizinbereiche, führt neue Grenzwerte und Messpflichten ein und setzt EU‑Standards um.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft4/3/2023XXVII
Umwelt
Industrie
Schwerpunkte
In Kraft ab 04.04.2023
- Die Verordnung legt neue Emissionsbegrenzungen für Abwasser aus Zucker‑ und Stärkeerzeugung fest, die in Anlage A (für Zucker) bzw. Anlage B (für Stärke) detailliert aufgeführt sind.
- In den AEV‑Verordnungen für anorganische Düngemittel wird die Referenz auf die Strahlenschutzverordnung von 2020 aktualisiert.
- Die Überwachungspflichten werden erweitert: Betreiber müssen bei fünf Messungen mindestens vier Werte innerhalb der Emissionsgrenze halten („4‑von‑5‑Regel“).
- Für bereits bestehende Einleitungen gilt eine Übergangsfrist von vier Jahren, um den BVT‑Anforderungen zu entsprechen.
Dokumente (PDFs)
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