Zusammenfassung
Die Verordnung von 2024 erweitert die Konjunkturstatistik im Dienstleistungssektor: Sie legt fest, welche Unternehmen erfasst werden, wie häufig Daten gemeldet werden müssen und wann die Ergebnisse veröffentlicht werden. Zusätzlich wird ein jährlicher Kostenersatz für die Statistikbehörde definiert.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft1/11/2024XXVII
Wirtschaft
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche rechtlichen und fachlichen Einheiten (z. B. Unternehmen, juristische Personen) statistisch erfasst werden.
- Erfasst werden Unternehmen, die in den ÖNACE‑Kategorien G, H, I, J, L, M (ausgenommen bestimmte Untergruppen) oder N tätig sind.
- Daten werden monatlich (bis zum 20. des Folgemonats) bzw. vierteljährlich (bis zum 15. des Folgemonats) von den Unternehmen gemeldet.
- Erfasst werden Beschäftigte, Gesamtumsatz, preisbereinigter Umsatz, Bruttolöhne/‑gehälter und geleistete Arbeitsstunden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.