Statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden 2024‑2028
Verordnung vom 23.04.2024Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Erhebung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden für die Berichtsjahre 2024‑2028. Zuständig sind Bundespolizei, Innenministerium und die Bundesanstalt Statistik Österreich.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/23/2024XXVII
Umwelt
Verkehr
Statistik
Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 23.04.2024 Außer Kraft ab 30.09.2029
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss für die Jahre 2024‑2028 Statistiken zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden erstellen.
- Erfasst werden alle Unfälle, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden und an denen mindestens ein in Bewegung befindliches Fahrzeug beteiligt war.
- Die Bundespolizei sammelt die Daten, leitet sie an das Innenministerium weiter, das deren Qualität prüft und anschließend an die Statistik‑Behörde übermittelt.
- Die Statistik‑Behörde veröffentlicht quartalsweise, halbjährliche und jährliche Statistiken und übermittelt die Jahresstatistik an das EU‑Statistische Amt.
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