Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Mai 2024 die Prozentsätze fest, mit denen das Grundgehalt von im Ausland tätigen Bundesbediensteten um Kaufkraftausgleichszulagen erhöht wird. Grundlage ist § 21b des Gehaltsgesetzes.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten5/10/2024XXVII
öffentlicher Dienst
Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Gehaltsgesetz und legt die rechtliche Grundlage für die Festsetzung der Hundertsätze fest.
- Für den Monat Mai 2024 werden für jede im Ausland stationierte Dienststelle spezifische Hundertsätze (Prozentsätze) festgelegt, z. B. 10 % für Abu Dhabi oder 22 % für Los Angeles.
- Die festgelegten Hundertsätze dienen als Basis zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage, die dem Grundgehalt des jeweiligen Beamten hinzugerechnet wird.
- Die Verordnung wurde im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erlassen, um eine koordinierte Personalpolitik sicherzustellen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.