Zusammenfassung
Die Verordnung regelt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Non‑Profit‑Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften, um die durch steigende Energiepreise entstandenen Mehrkosten zu mildern.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport1/15/2024XXVII
Umwelt
Finanzwesen
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Förderfähige Organisationen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Deckung von erhöhten Energiekosten.
- Die Höhe des Zuschusses wird aus den tatsächlichen Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Kraftstoffe und Brennstoffe ermittelt.
- Im Jahr 2022 werden 30 % der ermittelten Mehrkosten erstattet, im Jahr 2023 sogar 50 %.
- Der maximale Zuschuss pro Organisation beträgt 500 000 €, das Gesamtbudget ist auf 140 Mio. € begrenzt.
Dokumente (PDFs)
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