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Novelle 4. ÄAO 2015 – Qualitätssicherung durch neue Visitationen und Sonderfächer
Verordnung vom 14.05.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2015 um neue Visitationsregelungen, Sonderfach‑Einträge und Übergangsbestimmungen zur Sicherstellung der Ausbildungsqualität. Inkrafttreten ist am 1. Oktober 2024.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/14/2024XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Ein neuer Abschnitt (Paragraphen 26a‑i) regelt die Durchführung, Organisation und Dokumentation von Visitationen zur Qualitätssicherung der ärztlichen Ausbildung.
  • Der Sonderfach‑Eintrag § 18a definiert drei neue Fachbereiche – Klinische Pathologie, Physikalische Medizin und Transfusionsmedizin – deren Ausbildungsinhalte komplett in Lehrgruppenpraxen vermittelt werden können.
  • Die Übergangsbestimmung § 38a legt fest, dass bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 2 % der Einrichtungen im jeweiligen Bundesland stichprobenartig besucht werden müssen.
  • Im Inhaltsverzeichnis werden die bisherigen Abschnitte umnummeriert: der alte 7. Abschnitt wird zum 8. Abschnitt, der alte 8. Abschnitt zum 9. Abschnitt.
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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