Erweiterung der Ausländerbeschäftigungsverordnung für Pflege‑ und Sozialberufe
Verordnung vom 16.01.2024Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Ausländerbeschäftigungsverordnung: Ausländer mit einem NAG‑Aufenthaltsrecht dürfen in Österreich im Pflege‑ und Sozialbereich arbeiten, wenn sie eine anerkannte Ausbildung in diesen Berufen abgeschlossen haben. Das Inkrafttreten erfolgt am 17.01.2024.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft1/16/2024XXVII
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- Ausländische Personen mit NAG‑Aufenthaltsrecht dürfen in Österreich im Pflege‑ und Sozialbereich arbeiten, wenn sie eine anerkannte Ausbildung in einem dieser Berufe abgeschlossen haben.
- Die zulässigen Ausbildungswege umfassen die Pflegeassistenz, den gehobenen Dienst für Gesundheits‑ und Krankenpflege sowie anerkannte Sozialbetreuungsberufe nach dem Bundes‑Schulorganisationsgesetz.
- Der neue Absatz 12 in § 2 legt fest, dass die Regelung einen Tag nach ihrer Kundmachung – also am 17.01.2024 – in Kraft tritt.
- Ziel der Änderung ist es, den akuten Fachkräftemangel im Pflege‑ und Sozialsektor zu lindern, ohne die Qualitätsanforderungen an die Ausbildung zu senken.
Dokumente (PDFs)
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