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Verordnung über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen 2023/24
Verordnung vom 27.05.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 27. Mai 2024 legt das Budget von 333 009,89 Euro für Leistungsstipendien im Studienjahr 2023/24 fest und verteilt es auf 14 Pädagogische Hochschulen in Österreich.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung5/27/2024XXVII
Bildung
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Ein Gesamtbudget von 333 009,89 Euro wird für das Studienjahr 2023/24 bereitgestellt.
  • Das Geld wird auf 14 Hochschulen verteilt, wobei jede Institution einen festgelegten Betrag erhält (z. B. Pädagogische Hochschule Wien: 50 579,89 Euro).
  • Die Verordnung tritt am Tag ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, also am 27. Mai 2024, in Kraft und ersetzt die Vorgängerverordnung für das Studienjahr 2022/23.
  • Die rechtliche Grundlage ist das Studienförderungsgesetz, insbesondere §§ 62 und 76 Abs. 2.
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Polaschek Martin, Dr.

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