Zusammenfassung
Die Verordnung regelt das neue Klimaticket Ö: ein personalisiertes Jahresticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel, das per Servicestelle oder App erworben wird und bei Verlust Ersatz erhalten kann.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie5/29/2024XXVII
Umwelt
Verkehr
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Das Klimaticket Ö ist ein persönliches, nicht übertragbares Jahresticket, das ab dem angegebenen Geburtsdatum des Inhabers gilt.
- Die Ausstellung erfolgt ausschließlich an Servicestellen oder digital über die offizielle App; ein Ausweis mit Foto muss vorgezeigt werden.
- Bei Verlust kann ein vorläufiges Ticket kostenlos erhalten werden; ein Ersatzleistungsentgelt von 10 € wird für ein neues Ticket nach Ablauf von sechs Wochen fällig.
- Ungültige Tickets werden bei Kontrollen ohne Gegenleistung eingezogen; das Ticket ist ungültig, wenn es abgelaufen, manipuliert oder nicht mit dem Lichtbildausweis übereinstimmt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.