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Anpassung der Saisonkontingente 2024 – Erhöhung der Arbeitsquoten für ausländische Saisonkräfte
Verordnung vom 05.06.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung erhöht das Saisonkontingent für ausländische Arbeiter im Tourismus sowie in Land‑ und Forstwirtschaft: 4 295 → 4 495, 292 → 462 und 68 → 98.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/5/2024XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 05.06.2024
  • Die Obergrenze für ausländische Saisonkräfte im Tourismus wird von 4 295 auf 4 495 erhöht.
  • Die Quote für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft wird von 292 auf 462 angehoben.
  • Ein weiteres Kontingent wird von 68 auf 98 erhöht.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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