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Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren
Verordnung vom 12.06.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie definiert Geltungsbereich, Lohnhöhe (10,68 €/Stunde), einen 10 %‑Zuschlag sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschläge und tritt am 1. April 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/12/2024XXVII
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet, beschränkt sich auf die genannten Tätigkeiten und umfasst alle Auftraggeber, die Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter beschäftigen.
  • Der Stundenlohn wird mit 10,68 € festgelegt und richtet sich nach dem Kollektivvertrag für Buchbinder, Kartonage‑ und Etuierzeuger (Lohngruppe 5).
  • Auf das errechnete Stückentgelt erhalten Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter einen zusätzlichen Unkosten‑Zuschlag von 10 %, der gesondert ausgewiesen werden muss.
  • Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration betragen je nach Dienstjahr 8 % bzw. 8,67 % des Wochenverdienstes; Neu‑ oder Austritte im Jahresverlauf erhalten den anteiligen Betrag.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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