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Heimarbeitstarif für Drechsler‑ und Holzwaren (2024)
Verordnung vom 12.06.2024

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erlässt einen neuen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Holzwaren. Der Tarif legt einen Stundenlohn von 11,01 € plus einem 10‑%igen Zuschlag fest und gilt ab dem 1. Mai 2024 in ganz Österreich.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/12/2024XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für alle Auftraggeber, die Drechsler‑ und sonstige Holzwaren in Heimarbeit vergeben.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 11,01 € berechnet.
  • Auf die errechneten Stückentgelte erhalten Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter zusätzlich einen Heimarbeitszuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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