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Heimarbeitstarif für die Herstellung von Spielwaren – Mindestlohn 11,01 € + 10 %‑Zuschlag
Verordnung vom 12.06.2024

Zusammenfassung

Ein neuer Heimarbeitstarif legt für die Fertigung von Spielwaren in Österreich einen Stundenlohn von 11,01 € und einen zusätzlichen 10‑Prozent‑Zuschlag fest. Der Tarif gilt bundesweit und tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/12/2024XXVII
Handwerk
Industrie
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das gesamte Bundesgebiet Österreich und fachlich für alle Arbeiten an Spielwaren, die nicht bereits durch andere Tarifverträge abgedeckt sind.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 11,01 € berechnet.
  • Auf die errechneten Stückentgelte erhalten Heimarbeiter*innen einen gesonderten Heimarbeitszuschlag von 10 %.
  • Der Tarif tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
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