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EAG‑Investitionszuschüsse‑Verordnung‑Gas 2024
Verordnung vom 17.06.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt finanzielle Zuschüsse für den Bau oder die Umrüstung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas und legt Antragstellung, förderfähige Kosten und Höchstförderquoten fest.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/17/2024XXVII
Umwelt
Energie

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 63 Abs. 1 des Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetzes (EAG) und wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft erlassen.
  • Gefördert werden Investitionen für den Bau neuer Anlagen (§ 61) oder die Umrüstung bestehender Biogasanlagen (§ 60) zur Erzeugung bzw. Aufbereitung von erneuerbarem Gas.
  • Der maximale Zuschuss beträgt 65 % der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen, 55 % für mittlere und 45 % für große Unternehmen; bei Verstößen kann nach § 30b Ausländerbeschäftigungsgesetz Rückzahlungspflichten geben.
  • Anträge müssen elektronisch eingereicht werden, vollständige Unterlagen enthalten und ein Rohstoffversorgungskonzept nachweisen; fehlende Unterlagen führen zu Rückfragen und Fristverlängerungen.
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

GRÜNE

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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