Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Abwasser‑Emissionsgrenzwerte für die gesamte Getränkeindustrie fest, verlangt regelmäßige Messungen und Meldungen im Emissionsregister und setzt Übergangsfristen von vier bis fünf Jahren.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft6/18/2024XXVII
Umwelt
Wasser
Industrie
Schwerpunkte
- Die Verordnung führt verbindliche Emissionsbegrenzungen für alle Betriebe der Getränkeindustrie ein, darunter Brauereien, Mälzereien, Alkohol‑ und Erfrischungsgetränkehersteller sowie die Getränkeabfüllung.
- Unternehmen müssen ihre Emissionen regelmäßig messen und die Ergebnisse in das elektronische Emissionsregister eintragen; neue BVT‑Beobachtungsparameter sind dabei zu berücksichtigen.
- Für Anlagen, die bereits einmal einer generellen Anpassungspflicht unterlagen, gilt eine vierjährige Übergangsfrist; andere Anlagen haben fünf Jahre Zeit, um die neuen Grenzwerte zu erreichen.
- Die Methodenverordnung Wasser wird erweitert, sodass für Analysen nun die Abschnitte II, VI und VII zulässig sind, was mehr Flexibilität bei der Wahl von Messmethoden gibt.
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