Zusammenfassung
Die Verordnung 2024 passt die Österreichische Arzneitaxe an: Sie fügt einen neuen Absatz zu § 11 hinzu, legt das Inkrafttreten der neuen Anlage B auf den 1. Juli 2024 fest und ändert zahlreiche Preisansätze sowie Bezeichnungen von Arzneimitteln.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/26/2024XXVII
Apotheke
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2024
- Die Verordnung beruft sich auf § 7 des Apothekengesetzes als Rechtsgrundlage für die Änderungen.
- Ein neuer Absatz 68 wird zu § 11 hinzugefügt und legt das Inkrafttreten der neuen Anlage B auf den 1. Juli 2024 fest.
- In Anlage B werden die Preisansätze für rund 200 Arzneimittel neu festgesetzt – von Acetylsalicylsäure über Kräuterextrakte bis hin zu Vitamin‑A‑Lösungen.
- Einige Medikamentenbezeichnungen werden geändert, z. B. wird aus „Herz‑ und Nerventropfen“ nur noch „Herztropfen“.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.