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Änderung der Verordnung über Standes‑ und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung (BGBl. II Nr. 168/2024)
Verordnung vom 28.06.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 2024 führt ein verbindliches Kostenblatt, erweiterte Aufklärungspflichten und Regelungen zur Inkassovollmacht für die Organisation von Personenbetreuung ein; Inkrafttreten am 1. September 2024.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/28/2024XXVII
Gesundheit
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Ein neues Kostenblatt (§ 3a) muss Vermittlern bei Erstkontakt und in Werbematerialien vorgelegt werden.
  • Vermittler müssen Personenbetreuer vor Vertragsabschluss über die Notwendigkeit einer gültigen Gewerbeberechtigung, zulässige Tätigkeiten (§ 159 GewO) und Qualitätsmaßnahmen (§ 160 GewO) informieren.
  • Das Kostenblatt muss Preisaufschlüsselung nach einzelnen Leistungsinhalten und Zahlungsmodalitäten enthalten.
  • Eine schriftliche Inkassovollmacht zwischen Vermittler und Personenbetreuer wird eingeführt; sie kann jederzeit gekündigt werden.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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