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Änderung der INROV‑Verordnung – neue NGOs und Bezeichnungsanpassungen
Verordnung vom 02.07.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Zuerkennung internationaler Nichtregierungsorganisationen wurde um vier Änderungen ergänzt: Wegfall einer alten Ziffer, Aufnahme zweier neuer Organisationen und Korrektur einer Bezeichnung.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/2/2024XXVII
Internationale Beziehungen

Schwerpunkte

In Kraft ab 02.07.2024
  • Die bisherige Ziffer 3 im ersten Abschnitt wurde gestrichen.
  • Eine neue Ziffer 10a wurde eingefügt, die die UNCAC Coalition – Verein zur Umsetzung der UN‑Konvention gegen Korruption in Wien aufnimmt.
  • Eine neue Ziffer 1a wurde nach Ziffer 1 im zweiten Abschnitt hinzugefügt, die das Dialogbüro für zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit – hbs in Wien aufnimmt.
  • Die Bezeichnung des FES‑Regionalbüros wurde von „FES Regionalbüro für Zusammenarbeit und Frieden in Europa, Wien“ zu „FES Regionalbüro für Internationale Zusammenarbeit, Wien“ geändert.
Image of politician Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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