Zusammenfassung
Die Verordnung zur Zuerkennung internationaler Nichtregierungsorganisationen wurde um vier Änderungen ergänzt: Wegfall einer alten Ziffer, Aufnahme zweier neuer Organisationen und Korrektur einer Bezeichnung.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/2/2024XXVII
Internationale Beziehungen
Schwerpunkte
In Kraft ab 02.07.2024
- Die bisherige Ziffer 3 im ersten Abschnitt wurde gestrichen.
- Eine neue Ziffer 10a wurde eingefügt, die die UNCAC Coalition – Verein zur Umsetzung der UN‑Konvention gegen Korruption in Wien aufnimmt.
- Eine neue Ziffer 1a wurde nach Ziffer 1 im zweiten Abschnitt hinzugefügt, die das Dialogbüro für zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit – hbs in Wien aufnimmt.
- Die Bezeichnung des FES‑Regionalbüros wurde von „FES Regionalbüro für Zusammenarbeit und Frieden in Europa, Wien“ zu „FES Regionalbüro für Internationale Zusammenarbeit, Wien“ geändert.
Dokumente (PDFs)
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