Zusammenfassung
Die Bauwerksabdichtungstechnik‑Ausbildungsordnung wird 2024 novelliert: Ein veralteter Ausdruck wird gestrichen, ein Absatz entfernt, Paragraphen werden umnummeriert und ein neuer Absatz definiert das Inkrafttreten.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/3/2024XXVII
Berufsverband
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
- In § 1 Abs. 1 wird die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“ gestrichen.
- § 1 Abs. 2 entfällt; der bisherige Abs. 3 wird als neuer Abs. (2) weitergeführt.
- Der alte § 12 samt Überschrift wird gestrichen; der bisherige § 13 erhält die Bezeichnung § 12.
- Dem neuen § 12 wird Absatz 3 hinzugefügt, der festlegt, dass die geänderten §§ 1 und 12 am Tag nach Kundmachung in Kraft treten.
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