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Änderung des Gültigkeitsdatums in der Maskenbildner*innen‑Ausbildungsordnung
Verordnung vom 03.07.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 3. Juli 2024 ändert das Datum in § 1 Abs. 2 der Maskenbildner*innen‑Ausbildungsordnung von „31. Mai 2024“ auf „31. Dezember 2026“. Damit bleibt die Ausbildungsordnung bis Ende 2026 gültig.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/3/2024XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Ausbildungsordnung für Maskenbildner*innen wird aktualisiert.
  • Das bisherige Datum „31. Mai 2024“ wird durch das neue Datum „31. Dezember 2026“ ersetzt.
  • Die Änderung tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 3. Juli 2024 in Kraft.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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