Zusammenfassung
Die Verordnung legt die neue Ausbildung im Lehrberuf Elektronik fest: ein Grundmodul, wahlweise ein Haupt‑ und optional ein Spezialmodul, mit einer maximalen Ausbildungsdauer von vier Jahren.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/3/2024XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Berufsausbildung
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Elektronik wird als Modullehrberuf eingerichtet, bestehend aus einem Grundmodul und mindestens einem Hauptmodul.
- Die Ausbildung dauert höchstens vier Jahre; in den ersten beiden Jahren wird das Grundmodul vermittelt, danach folgen Haupt‑ und ggf. Spezialmodule.
- Die Paragraphen 10‑22, die unter anderem Regelungen zu Prüfungen und Zusatzprüfungen enthalten, treten erst am 1. Jänner 2025 in Kraft.
- Lehrlinge, die bis zum 30. Juni 2024 nach der alten Verordnung ausgebildet wurden, können ihre Ausbildung ohne Unterbrechung bis zum regulären Abschluss fortsetzen.
Dokumente (PDFs)
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