Zusammenfassung
Die Verordnung definiert den Lehrberuf Fernwärmetechnik, legt die Ausbildungsdauer von 3,5 Jahren fest, bestimmt Kompetenzen und Prüfungsmodalitäten und regelt das Inkrafttreten ab 1. Juli 2024 (Teile erst 2026).Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/3/2024XXVII
Bildung
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Fernwärmetechnik wird mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren festgelegt.
- Eintritt in die Ausbildung ist bis zum 31. Dezember 2030 möglich.
- Die Ausbildung umfasst technische, digitale und sicherheitsrelevante Kompetenzen, die in drei Kompetenzbereiche gegliedert sind.
- Die Paragraphen 4 bis 11, die Details zu Prüfungen und Evaluation enthalten, treten erst am 1. Jänner 2026 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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