Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Metalldesigner fest, definiert drei Schwerpunkte – Gürtlerei, Gravur und Metalldrückerei – und regelt die Lehrabschlussprüfung.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/3/2024XXVII
Bildung
Schwerpunkte
- Ein neuer Lehrberuf Metalldesign wird eingeführt, dessen Ausbildungsdauer drei Jahre beträgt.
- Auszubildende können einen von drei Schwerpunkten wählen – Gürtlerei, Gravur oder Metalldrückerei – wobei Kombinationen nicht zulässig sind, aber ergänzende Inhalte erlaubt sind.
- Die Regelungen zu den Prüfungsinhalten, -abläufen und -fristen gelten bis zum 31. Dezember 2025; danach treten neue Bestimmungen in Kraft.
- Die Abschnitte § 4 bis § 11 treten erst am 1. Jänner 2026 in Kraft, um Übergangsfristen für bestehende Lehrlinge zu ermöglichen.
Dokumente (PDFs)
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