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Ausbildungsordnung für Klimagärtner*innen
Verordnung vom 03.07.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung schafft den Lehrberuf Klimagärtner/in mit einer dreijährigen Ausbildung, definiert umfangreiche Kompetenzbereiche und regelt die Lehrabschlussprüfung sowie das Inkrafttreten 2024‑2026.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/3/2024XXVII
Umwelt
Bildung
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Klimagärtnerin/Klimagärtner wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Die Ausbildung kann bis zum 31. Dezember 2031 begonnen werden.
  • Die Ausbildung umfasst Kompetenzbereiche zu gärtnerischen Grundlagen, Bauwerks‑ und Dachbegrünungen, Wasserhaushalt, Qualitäts‑ und Sicherheitsarbeit sowie digitale Kompetenzen.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus theoretischen und praktischen Teilen, darunter Fachkunde, Fachzeichnen, Pflanzenerkennung, Gestaltungsarbeiten und ein Fachgespräch.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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