Zusammenfassung
Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Vermessungs‑ und Geoinformationstechnik fest, definiert zwei mögliche Schwerpunkte und regelt die Ausbildung sowie Prüfungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft7/4/2024XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Vermessungs‑ und Geoinformationstechnik wird als dreijährige Schwerpunktausbildung eingerichtet.
- Auszubildende können entweder den Schwerpunkt Vermessungstechnik oder Geoinformationstechnik wählen, jedoch nicht beide gleichzeitig.
- Die Ausbildung vermittelt fachliche Kompetenzen (z. B. Messmethoden, GIS‑Nutzung) sowie fachübergreifende Kompetenzen wie Qualitäts‑ und Sicherheitsbewusstsein.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus theoretischen und praktischen Teilen, die Kompetenzbereiche wie Fachtechnologie und angewandte Mathematik abdecken.
Dokumente (PDFs)
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