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Tiergesundheits‑Anpassungsverordnung 2024: Impfstoffe, Bluetongue‑Regeln & Aquakultur‑Seuchen
Verordnung vom 16.07.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt den Einsatz nicht zugelassener Tierimpfstoffe, ändert die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung und erweitert die Aquakultur‑Seuchenverordnung um neue Vorgaben.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/16/2024XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erlaubt die Anwendung bestimmter nicht zugelassener Impfstoffe, wenn sie in den Anlagen 1 bzw. 2 aufgeführt sind und entweder durch EU‑Recht oder behördliche Anordnung gedeckt werden.
  • Die Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung wird geändert: Bei Ausbruch muss die Behörde unverzüglich melden, der Minister kann eine Schutzzone von mindestens 100 km und anschließend eine Kontrollzone von mindestens 50 km einrichten; zudem werden zulässige Impfstoffe konkretisiert.
  • Die Aquakultur‑Seuchenverordnung wird um einen neuen Absatz ergänzt, der den Anhang 1 Punkt 2 (Liste nicht‑exotischer Seuchen) in die aktuelle Fassung übernimmt.
  • In den Anlagen werden die Impfstoffe aufgelistet, die ohne weitere Genehmigung (Anlage 1) bzw. nur nach behördlicher Anordnung (Anlage 2) verwendet werden dürfen.
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Rauch Johannes

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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