Landesweite Satzung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2024
Verordnung vom 20.08.2024Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2024 als landesweite Satzung. Er gilt für alle Rettungs‑ und Krankentransportdienste in Österreich, mit Ausnahmen für Spezialbereiche, und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/20/2024XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2024
- Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2024 für die gesamte Republik Österreich verbindlich.
- Geltungsbereich: gilt für Anbieter von Rettungs‑ und Krankentransportdiensten (ausgenommen Berg‑, Wasser‑, Höhlen‑, Flugrettung und Rettungshundestaffeln) in ganz Österreich.
- Die Satzung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft; ihre Dauer richtet sich nach der Laufzeit des zugrunde liegenden Kollektivvertrags.
- Bestimmte Bestimmungen des Kollektivvertrags, die Fachbereiche außerhalb des definierten Geltungsbereichs betreffen (z. B. §§ 1, 2, 47), bleiben unberührt.
Dokumente (PDFs)
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