Zusammenfassung
Die Verordnung passt die im Einkommensteuergesetz festgelegten Beträge für das Jahr 2025 um zwei Drittel der positiven Inflationsrate an. Bei einer festgestellten Inflationsrate von 5 % wird eine Erhöhung von 3,3333 % vorgenommen und auf volle Euro gerundet.Bundesministerium für Finanzen8/30/2024XXVII
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Die Verordnung erhöht alle in § 33 genannten Steuerbeträge für das Jahr 2025 um zwei Drittel der positiven Inflationsrate.
- Die Bundesanstalt hat die Inflationsrate mit 5,0 % ermittelt; daraus ergibt sich eine Erhöhung von 3,3333 %.
- Die genannten Beträge – u. a. Grundfreibetrag, Sonderausgaben‑ und Werbungskostenpauschalen – werden um 3,3333 % erhöht und anschließend auf ganze Euro gerundet.
- Die Verordnung tritt mit ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt am 30.08.2024 in Kraft und bleibt gültig, bis das im Rahmen des Progressionsabgeltungsgesetzes 2025 veröffentlichte Gegenstück die Änderungen außer Kraft setzt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.