Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue, inflationsangepasste Höchstbeträge für Schüler‑ und Heimbeihilfen fest – zum Beispiel steigt die Grundschülerbeihilfe von 5 944 € auf 6 521 €.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/3/2024XXVII
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2024
- Der Grundbetrag der Schülerbeihilfe wird von 5 944 € auf 6 521 € erhöht.
- Die Beihilfe für Schüler mit besonderen Bedarfen (z. B. Klassenfahrt) steigt von 1 608 € auf 1 764 €.
- Die Sonderzuschüsse für Schüler mit besonderen schulischen Bedürfnissen werden von 1 018 € auf 1 117 € erhöht.
- Die Beihilfe für Schüler, die ein Internat besuchen (Heimbeihilfe), steigt von 1 964 € auf 2 155 €.
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