Rodentizidsachkundeverordnung – Pflichtschulungen für den Umgang mit antikoagulanten Rodentiziden
Verordnung vom 11.09.2024Zusammenfassung
Die Rodentizidsachkundeverordnung verpflichtet alle beruflich tätigen Nutzer von antikoagulanten Rodentiziden zu einer verpflichtenden Sachkundeschulung. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten sie einen sechs‑jährig gültigen Nachweis, der für die Abgabe der Produkte zwingend nötig ist.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/11/2024XXVII
Umwelt
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Biozidprodukte, die antikoagulante Rodentizide enthalten und beruflich eingesetzt werden.
- Berufsmäßige Verwender sind natürliche Personen, die Biozide im Rahmen ihrer Arbeit nutzen, jedoch nicht primär im Bereich Schädlingsbekämpfung tätig sind.
- Die Inhalte und der Ablauf der Sachkundeschulung sind im Anhang festgelegt; die Durchführung erfolgt durch vom Ministerium beauftragte Stellen, die jährlich Bericht erstatten.
- Nach erfolgreicher Schulung wird ein Sachkundenachweis ausgestellt, der sechs Jahre gültig ist und durch eine weitere Weiterbildung verlängert werden kann.
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