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Änderung der Nebenbeschäftigungsverordnung – Innen: Klarstellung zu Vergabeverfahren
Verordnung vom 17.09.2024

Zusammenfassung

Die Nebenbeschäftigungsverordnung – Inneres wird geändert: Das Wort „maßgeblichen“ entfällt und ein neuer Passus wird eingefügt, der jede Beteiligung an Vergabeverfahren als unzulässig definiert.
Bundesministerium für Inneres9/17/2024XXVII
öffentlicher Dienst
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Das Wort „maßgeblichen“ wird aus § 3 Abs. 1 entfernt.
  • Nach dem Hinweis auf notwendige Vorbereitungsmaßnahmen wird ein neuer Passus eingefügt, der die Beteiligung an Vergabeverfahren und Einflussnahme auf deren Ausgang als unzulässig definiert.
  • Die Änderung beruht auf den Bestimmungen des Beamten‑Dienstrechtsgesetzes 1979 (§ 56 Abs. 7) und des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (§ 5 Abs. 1).
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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