Zusammenfassung
Die Verordnung stellt 10 Mio. € Soforthilfe bereit, um Obst‑ und Weinbaubetriebe zu unterstützen, die im März‑April 2024 durch Frost Schäden erlitten haben.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft9/24/2024XXVII
Finanzwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung stellt insgesamt 10 Millionen Euro Soforthilfe bereit – 8,5 Millionen Euro für Obst und 1,5 Millionen Euro für Wein.
- Anspruchsberechtigt sind Landwirte, die zwischen dem 01. März 2024 und dem 30. April 2024 mindestens 36 % Frostschaden an Kernobst, Steinobst, Beerenobst oder Wein nachweisen können.
- Obstbetriebe können den Antrag automatisch über den bereits eingereichten Mehrfachantrag (MFA) stellen oder bis zum 3. Oktober 2024 nachreichen; Weinbetriebe müssen bis zum 7. Oktober 2024 einen formlosen Antrag beim Ministerium einreichen.
- Die Auszahlung erfolgt je Hektar nach festgelegten Pauschalen (z. B. 10.000 € / ha für Kernobst) und ist auf maximal 50.000 € pro Obstbetrieb bzw. 35.000 € pro Weinbetrieb begrenzt.
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