Zusammenfassung
Ein neuer Pflegezuschuss für Beschäftigte in der Langzeitpflege und Behindertenarbeit wird durch diese Verordnung rechtlich verbindlich erklärt.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft1/26/2024XXVII
Gesundheit
Wirtschaft
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Einführung eines speziellen Pflegezuschusses für Beschäftigte in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.
- Der Zuschuss gilt für stationäre Langzeitpflege, mobile Pflegedienste und Einrichtungen der Behindertenarbeit.
- Die Regelung gilt für ganz Österreich, jedoch explizit nicht für das Bundesland Vorarlberg.
- Betroffen sind unter anderem diplomierte Pflegekräfte, Pflegefachassistenzen, Pflegeassistenzen sowie Sozialbetreuerinnen und -betreuer.
Dokumente (PDFs)
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