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Pflegezuschuss-Verordnung (SWÖ-KV 2024)
Verordnung vom 26.01.2024

Zusammenfassung

Ein neuer Pflegezuschuss für Beschäftigte in der Langzeitpflege und Behindertenarbeit wird durch diese Verordnung rechtlich verbindlich erklärt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft1/26/2024XXVII
Gesundheit
Wirtschaft
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Einführung eines speziellen Pflegezuschusses für Beschäftigte in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.
  • Der Zuschuss gilt für stationäre Langzeitpflege, mobile Pflegedienste und Einrichtungen der Behindertenarbeit.
  • Die Regelung gilt für ganz Österreich, jedoch explizit nicht für das Bundesland Vorarlberg.
  • Betroffen sind unter anderem diplomierte Pflegekräfte, Pflegefachassistenzen, Pflegeassistenzen sowie Sozialbetreuerinnen und -betreuer.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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