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Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten 2023
Verordnung vom 26.09.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung von Pensionistinnen und Pensionisten im Jahr 2023 fest.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/26/2024XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2023 Außer Kraft ab 31.12.2023
  • Die Verordnung beruht auf § 73 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes.
  • Für das Jahr 2023 wird die Österreichische Gesundheitskasse mit 99,949 % der Beiträge belastet.
  • Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau erhält 0,050 % der Beiträge.
  • Der Aufteilungsschlüssel gilt ausschließlich für das Kalenderjahr 2023.
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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