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Änderung der Preisindex‑Verordnung (2024)
Verordnung vom 30.09.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 266/2024 aktualisiert die Häuser‑ und Wohnungspreisindizes, bindet neue EU‑Regelungen ein, ergänzt eine Unterklasse G und legt Kosten­ersatz bis 2028 fest.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft9/30/2024XXVII
Wirtschaft

Schwerpunkte

  • Die Verordnung verweist nun auf die EU‑Verordnung 2016/792, die harmonisierte Verbraucher‑ und Häuserpreisindizes regelt.
  • Es werden die Durchführungsverordnungen 2020/1148 und 2023/1470 als neue technische Grundlagen für die Index‑Methodik aufgenommen.
  • Im Anhang wird die Unterklasse G (47.52‑0) ergänzt, sodass nun drei Unterklassen (C, F und G) für den Index definiert sind.
  • Die Messzahlen für Bau‑ und Verbraucherpreisindizes werden genauer festgelegt (z. B. COICOP‑Positionen 04.3.1, 04.3.2, 12.5.2).
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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