<!--[0-->Verordnung zur Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Sportadministrator*innen (2024)<!--]-->
Verordnung zur Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Sportadministrator*innen (2024)
Verordnung vom 08.10.2024

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt legt das monatliche Ausbildungsgehalt für Sportadministrator*innen fest: 774,80 € im ersten, 979,00 € im zweiten und 1 359,00 € im dritten Lehrjahr. Zusätzlich erhalten Lehrlinge jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft10/8/2024XXVII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Das monatliche Lehrlingseinkommen wird für Sportadministrator*innen festgelegt: 774,80 € im ersten Lehrjahr, 979,00 € im zweiten und 1 359,00 € im dritten Jahr.
  • Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss in Höhe eines vollen Monatsgehalts, fällig beim Urlaubsantritt und spätestens am 30. Juni.
  • Zusätzlich erhalten die Lehrlinge einmal jährlich eine Weihnachtsremuneration, ebenfalls in Höhe eines vollen Monatsgehalts, fällig spätestens am 30. November.
  • Für Lehrlinge über 18 Jahre wird die Überstundenvergütung nach dem Facharbeiterlohn oder, falls nicht vorhanden, nach dem Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben vom 27. Dezember 2023 berechnet.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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