Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt legt neue Mindestlöhne für Lehrlinge im Beruf Veranstaltungstechnik fest. Die Löhne steigen je nach Lehrjahr, und es gibt zusätzliche Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft10/8/2024XXVII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt kann das Lehrlingseinkommen festsetzen, weil für die Veranstaltungstechnik kein wirksamer Kollektivvertrag existiert.
- Kollektivverträge, die nach § 18 Abs. 4 ArbVG gelten, werden bei der Festsetzung des Lehrlingslohns nicht berücksichtigt.
- Der monatliche Lehrlingslohn beträgt 767 € im 1. Lehrjahr, 982,20 € im 2. Lehrjahr, 1 194,50 € im 3. Lehrjahr und 1 547,60 € im 4. Lehrjahr.
- Jeder Lehrling erhält zusätzlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatslohns; die Zahlungen müssen bis zum 30. Juni bzw. 30. November erfolgen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.