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Verordnung zur Vermarktung von Olivenöl in Österreich
Verordnung vom 23.10.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Unternehmen Olivenöl verpacken dürfen, welche Unterlagen sie aufbewahren müssen und wie Kontrollen sowie Meldungen an das Bundesministerium ablaufen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft10/23/2024XXVII
Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

In Kraft ab 23.10.2024
  • Der Geltungsbereich der Verordnung richtet sich nach drei EU‑Verordnungen, die die Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und speziell für Olivenöl festlegen.
  • Verpackungsbetriebe sind Unternehmen mit Sitz in Österreich, die Olivenöl in Behältern bis zu fünf Liter oder zwischen fünf und zehn Liter für den Verzehr in Gemeinschaftseinrichtungen abfüllen.
  • Alle Unternehmen, die Olivenöl oder Mischungen verkaufen, müssen Belege zur Etikettierung sammeln und mindestens vier Jahre lang aufbewahren.
  • Kontrollstellen prüfen regelmäßig die Einhaltung der Vorschriften, insbesondere Etikettierung und Verpackungsgrößen, und können Proben an die AGES zur Analyse schicken.
Image of politician Totschnig Norbert, Mag., MSc © BKA/Andy Wenzel

Totschnig Norbert, Mag., MSc - 52

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
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