Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Unternehmen Olivenöl verpacken dürfen, welche Unterlagen sie aufbewahren müssen und wie Kontrollen sowie Meldungen an das Bundesministerium ablaufen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft10/23/2024XXVII
Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 23.10.2024
- Der Geltungsbereich der Verordnung richtet sich nach drei EU‑Verordnungen, die die Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und speziell für Olivenöl festlegen.
- Verpackungsbetriebe sind Unternehmen mit Sitz in Österreich, die Olivenöl in Behältern bis zu fünf Liter oder zwischen fünf und zehn Liter für den Verzehr in Gemeinschaftseinrichtungen abfüllen.
- Alle Unternehmen, die Olivenöl oder Mischungen verkaufen, müssen Belege zur Etikettierung sammeln und mindestens vier Jahre lang aufbewahren.
- Kontrollstellen prüfen regelmäßig die Einhaltung der Vorschriften, insbesondere Etikettierung und Verpackungsgrößen, und können Proben an die AGES zur Analyse schicken.
Dokumente (PDFs)
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