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Änderungen der Prüfungsordnungen: KI‑Kennzeichnung, Zeitlimit und neue Fachklausur
Verordnung vom 31.10.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 296/2024 ändert die Prüfungsordnungen für das BMHS und Kollegs: Sie führt KI‑Kennzeichnungspflicht ein, begrenzt mündliche Prüfungszeiten auf 25 Minuten, definiert das neue Prüfungsgebiet „Fachklausur“ und entfernt den Begriff „Abschlussarbeit“ aus Überschriften.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/31/2024XXVIII
Bildung

Schwerpunkte

  • Bei der Nutzung von KI‑Anwendungen in Prüfungen muss diese eindeutig gekennzeichnet werden.
  • Die Dauer von Präsentation und Diskussion einer Prüfung ist auf höchstens 25 Minuten pro Kandidat begrenzt.
  • Ein neues Prüfungsgebiet „Fachklausur“ wird eingeführt, das eine Klausurarbeit von 480 Minuten umfasst.
  • Das Prüfungsgebiet „Fachklausur“ muss den Lehrstoff der Pflichtgegenstände abdecken und eine projektorientierte Aufgabenstellung enthalten.
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Polaschek Martin, Dr.

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